Der Reisegutschein ist gültig bis 31.12.2021 und kann auch teilweise eingelöst werden. Sollte er bis dahin nicht vollständig eingelöst worden sein, erhalte ich den verbleibenden Reisepreis nach dem 31.12.2021 ausgezahlt. Der Gutschein ist gültig für alle eigenveranstaltete Pauschalreisen von Akwaba Afrika. Der Gutschein ist auf andere Personen übertragbar.
Mir ist bewusst, dass die ursprünglichen Flugzeiten mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht mehr gültig sein werden und auch ein Airline Wechsel notwendig sein kann.
Laut § 651h (3) haben Sie einen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Wir möchten Sie an dieser Stelle kurz über die Konsequenzen einer Erstattung aufklären:
Anders als bei einschlägigen Konzernen, läuft unser Geschäft zu 95 % über Vorkasse. Die Gelder, die Sie zurückfordern, haben wir bereits für Ihre Reise in die Zielgebiete und an die Fluggesellschaften bezahlt. Der Großteil dieser Leistungsträger und Hotels führen derzeit keine Rückerstattungen durch. Dies bedeutet, dass wir nicht nur Ihre Gelder erstatten, sondern diese Rückzahlungen aus eigener Hand begleichen müssen, damit Sie Ihre Reise NICHT (auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt) antreten.
Sie erinnern sich sicher noch an die Telefonate, E-Mails und Gespräche die wir für Ihre Reise geführt haben. Sie erinnern sich bestimmt auch an die personalisierten auf Sie abgestimmten Angebote und die liebevoll erstellten Reiseunterlagen. All das ist bezahlte Arbeitszeit unseres Teams und eine maßgeschneiderte Reise ist äußerst zeitaufwendig. Wir sind sicher einer Meinung, dass Leistung und Arbeit generell honoriert werden sollte. Durch Rückerstattung des Reisepreises passiert genau dies NICHT. Im Gegenteil: Mit dem Fortdauern der Corona-Krise sorgen Rückforderungen für die Notwendigkeit von Entlassungen der Menschen, die sich vor einigen Wochen oder Monaten noch mit vollem Einsatz um die Umsetzung Ihrer Traumreise gekümmert haben.
Viele unsere Agenturen und Partner vor Ort sind auf die Einnahmen durch den Tourismus angewiesen. In den meisten afrikanischen Ländern gibt es keine Sozialsysteme, die entlassene Mitarbeiter auffangen oder Rettungsschirme, die Unternehmen in außergewöhnlichen Notlagen retten. Selbst wenn wir einen Rechtsanspruch auf Erstattung der kompletten Kosten aus Afrika durchsetzen könnten, wollen wir den Verlust durch Rückerstattung nicht auf unsere afrikanischen Partner, die mindestes genauso aufopferungsvoll und qualitativ für Sie gearbeitet haben wie wir, abwälzen. Wir sind uns sicher, dass wir aus Existenzangst als Mitteleuropäer nicht Gelder auf der Bank bunkern müssen und damit Afrikanern in Ihren Heimatländern die Lebensgrundlage entziehen.
Wir lieben die Wildnis Afrikas – Sie mit Sicherheit auch. Wussten Sie, dass durch den Wegfall der Konzessions- und Parkgebühren in vielen afrikanischen Ländern die Wilderei rapide zunimmt? Die Abwesenheit von Touristen – und damit das Fehlen finanzieller Mittel für den Erhalt der einzigartigen Naturschätze Afrikas – führt dazu, dass wieder vermehrt Tiere bestialisch getötet werden – von Menschen die nur auf den eigenen Profit aus sind. Ist das die Welt, die wir unseren Nachkommen hinterlassen wollen?
All diese Folgen können Sie lindern, indem Sie, statt auf eine Auszahlung zu bestehen, die Reise verschieben oder einen Gutschein für eine andere Reise akzeptieren. Helfen Sie uns auch in Zukunft das Reisen zu einem wunderschönen und bezahlbaren Erlebnis zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam mit Zuversicht in die Zukunft schauen und diese Zuversicht auch den Menschen in Afrika zu schenken. Wir alle brauchen Hoffnung!
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
Um dieses Element zu laden benötigen wir Ihre Zustimmung für die folgende Cookie-Kategorie: »{category}«.