Akwaba Travel GmbH | Michaelisstr. 3 | 04105 Leipzig
Vertreten durch: David Heidler
Kontakt Tel: 0341 - 223871 60 | Fax: 0341 - 223871 63 | E-Mail: ed.levart-abawka@ofni
Registereintrag Eintragung im Handelsregister. | Registergericht: Amtsgericht Leipzig | Registernummer: HRB 30484

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akwaba Travel GmbH

§ 1 Geltungsbereich, Zustandekommen des Reisevertrages

(1) Die AGB ergänzen die gesetzlichen Regelungen in §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Akwaba Travel GmbH, im Folgenden Akwaba Travel. Zusätzlich gelten in bestimmten Fällen die AGB von Mietwagenanbietern, aber nur, wenn in dem von Akwaba Travel gemachten Reiseangebot ein Mietwagen mit inklusive ist. In diesem Fall ist Akwaba Travel lediglich Vermittler des Mietwagenangebots.
(2) Akwaba Travel, mit Sitz in Leipzig, stellt dem Kunden ihre Leistungen als Reiseveranstalter ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen (AGB) neben den zwingenden gesetzlichen Regelungen zur Verfügung, die der Kunde (im Folgenden Kunde genannt) durch Erteilung des Auftrages oder Annahme der Leistungen ausdrücklich anerkennt. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(3) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Akwaba Travel den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind ausschließlich die jeweiligen Reisebeschreibungen auf der Homepage von Akwaba Travel. Die unter Umständen zur Verfügung gestellten Links zu den Internetseiten der Partner von Akwaba Travel stellen lediglich unverbindliche Informationen der Partner dar und sind nicht Bestandteil der Reisebeschreibung.
(4) Vor verbindlicher Abgabe der Buchung können alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Buchung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tatstatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
(5) Die Buchung kann nur über das Online-Buchungsformular erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Buchung auch abweichend in schriftlicher Form per Email, Fax oder per Telefon erfolgen. Akwaba Travel bestätigt den Eingang der Buchung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
(6) Der Kunde ist 14 Tage an sein mit der Bestellung abgegebenes Angebot auf Abschluss des Reisevertrages gebunden.
(7) Der Reisevertrag kommt mit der ausdrücklichen Bestätigung von Akwaba Travel über das Zustandekommen der gewählten Reise zustande. Aufgrund der individuellen Zusammenstellung der Reise ist seitens Akwaba Travel für jede Buchung eine individuelle Abfrage bei den Partnern erforderlich, so dass eine Zeitdauer von bis zu 14 Tagen zwischen Buchung und verbindlicher Bestätigung seitens Akwaba Travel vergehen kann.
(8) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot seitens Akwaba Travel vor, an das Akwaba Travel für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung gegenüber Akwaba Travel erklärt.

§ 2 Pflichten von Akwaba Travel, Verfügbarkeit der Leistung

(1) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach den Bestimmungen und eigenen Verantwortlichkeiten der jeweiligen Partner vor Ort eine Leistung abgelehnt werden kann, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Durchführung der Leistung nicht eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben des Kunden darstellt (z.B. gesundheitliche Einschränkungen des Kunden).
(2) Akwaba Travel bietet Reisen in touristisch wenig oder nicht erschlossene Reisegebiete an, in denen im Gegensatz zu Mitteleuropa abweichende moralisch sittliche Wertvorstellungen anzutreffen sind. Um die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus zu gewährleisten sind die Reiseteilnehmer gehalten, sich soweit wie möglich nicht entgegen der lokalen Wertvorstellungen zu verhalten und insbesondere den Hinweisen der Reiseleitung nachzukommen. Derartige Hinweise können bspw. die zu wählende Kleidung der Reiseteilnehmer (Schulterbedeckung) oder das Gebot kein Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken, darstellen. Sollte ein Reiseteilnehmer derartigen ausdrücklichen Hinweisen der Reiseleitung nicht nachkommen, kann der Reiseteilnehmer teilweise oder vollständig von Tourverläufen ausgeschlossen werden.
(3) Sollten aufgrund von zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung noch nicht bekannten Änderungen hinsichtlich des Reiseablaufs, der verfügbaren Hotels oder Tourverläufe notwendig werden sind Änderungennur möglich, wenn dies im Vertrag vorgesehen, die Änderung unerheblich ist, der Reiseteilnehmer über die Änderung in der Form des § 651 f Abs. 2 S.2 BGB unterrichtet und die Änderung vor Reisebeginn erklärt wurde.
(4) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung gemäß § 651 g Abs. 1 S. 3 BGB ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Akwaba Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Akwaba Travel über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise Akwaba Travel gegenüber geltend zu machen.

§ 3 Körperliche Behinderungen

Die angebotenen Tourismusleistungen setzen aufgrund ihres ursprünglichen Charakters größtenteils die volle körperliche und geistige Uneingeschränktheit der Teilnehmer voraus. Für Menschen mit Behinderungen kann eine Teilnahme an den Tourismusleistungen möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, Akwaba Travel spätestens bei der Abgabe der Vertragserklärung über bestehende körperliche oder geistige Einschränkungen des Teilnehmers zu informieren. Akwaba Travel ist versucht, gemeinsam mit den jeweiligen Partnern eine Lösung im Sinne des Kunden zu finden.

§ 4 Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise, die auf der Website von Akwaba Travel angegeben sind, verstehen sich in EURO einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Dem Kunden wird mit der verbindlichen Buchungsbestätigung die Bankverbindung von Akwaba Travel einschließlich der Zahlungsdaten mitgeteilt. Die Übermittlung der Reiseunterlagen erfolgt nach Zahlungseingang.
(3) Für die Zahlung mittels SEPA-Lastschriftverfahren ist ein schriftliches SEPA Mandat notwendig. Dieses ist vom Kontoinhaber bei Buchung zu unterzeichnen. Im Rahmen der SEPA Vorschrift ist eine Pre-Notification (Information des Einreichers an den Zahlungspflichtigen über die anstehende Belastung) mit einer Frist von 14 Kalendertagen vor Fälligkeit dem Zahlungspflichtigen zuzustellen. Akwaba Travel und der Kunde vereinbaren, dass die Pre-Notification (Vorankündigung) auch mit einer kürzeren als in der Vorschrift genannten Frist erfolgen darf und es sich hierbei um eine autorisierte Zahlung handelt. In der Regel erfolgt die Zusendung der Vorankündigung mit einer Frist von 3 Kalendertagen auf der Reisebestätigung/Rechnung. Die Frist kann in Ausnahmefällen (z.B. bei sofortiger Fälligkeit i.S.v. § 4 (5) S. 2) auch kürzer sein.
(4) Nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % fällig. Akwaba Travel wird Zahlungen auf den Reisepreis bei Pauschalreisen vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein im Sinne von § 651 t BGB übergeben wurde.
(5) Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in § 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Soweit zwischen Buchung und Reisbeginn weniger als 30 Tage liegen, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig.
(6) Bei Linienflügen, die allein Gegenstand der Kundenbuchung oder Bestandteil der gebuchten Reise sind wird der Reisepreis in voller Höhe sofort bei Buchung fällig; die Gebühren im Falle einer Stornierung sowie für Bearbeitung einer Umbuchung werden sofort fällig.
(7) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Akwaba Travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß § 6 zu belasten.
(8) Im Falle einer Mahnung ist Akwaba Travel berechtigt, gegenüber dem Kunden pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 EUR pro Mahnschreiben zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 5 Preiserhöhung

(1) Akwaba Travel kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, Steuern oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren Rechnung getragen wird. 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin sind Preiserhöhungen ausgeschlossen. § 309 Nr. 1 BGB bleibt unberührt.
(2) Akwaba Travel hat eine Änderung des Reisepreises, eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder eine zulässige Absage der Reise dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- oder Absagegrund zu erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als acht vom Hundert oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende gemäß §651 g BGB vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch Akwaba Travel, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Akwaba Travel in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung durch Akwaba Travel gegenüber Akwaba Travel geltend zu machen.

§ 6 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Akwaba Travel schriftlich oder in Textform zu erklären.
(2) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert Akwaba Travel den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Akwaba Travel kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
(3) Im Vertrag kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig und wird bei der jeweiligen Reisebeschreibung ausgeführt.
(4) Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet, wenn im Angebot keine abweichende Regelung aufgeführt ist:
(5) Pauschalreisen
a. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %,
b. ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 %,
c. ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60 %,
d. ab dem 6. bis einen Tag vor Reiseantritt 90 %,
e. ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.
(6) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Akwaba Travel nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
(7) Akwaba Travel behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern.
(8) Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung gemäß § 651 b BGB bleibt unberührt.

(9) Akwaba Travel kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

§ 7 Umbuchungen

Seitens des Kunden gewünschte Umbuchungen der gesamten Reise oder Teile dieser, werden nach Möglichkeit der tatsächlichen Gegebenheiten wie z.B. freie Kapazitäten der gewünschten alternativen Reisebestandteile vorgenommen. Der Kunde hat die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen.

§ 8 Nicht in Anspruch genommene Leistung

Die in der Reisebeschreibung dargestellten Leistungen stellen soweit nicht anders gekennzeichnet ein Pauschalangebot dar. Nimmt der Kunde nicht alle Bestandteile der von ihm gebuchten Reise in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

§ 9 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

(1) Akwaba Travel kann wegen Nichterreichens der in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten.
(2) Bereits erfolgte Zahlungen des Kunden werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig zurückerstattet.

§ 10 Verpflichtungen des Kunden

(1) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person, die Mitreisenden und sonstige vertragsrelevante Umstände, vor allem die von Ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse, vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, Akwaba Travel jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von Akwaba Travel hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist Akwaba Travel berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen, insbesondere Reisemängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder direkt Akwaba Travel anzuzeigen.
(3) Im Falle von Mängel- oder Schadensersatzansprüchen bzw. Ansprüche resultierend aus einer Kündigung hat der Kunde innerhalb von 2 Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Akwaba Travel geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
(4) Der Kunde hat Akwaba Travel zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der mitgeteilten Frist erhält.

§ 11 Beschränkung der Haftung

(1) Die Haftung von Akwaba Travel für Schäden sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die
a) keine Körperschäden sind und
b) nicht schuldhaft herbeigeführt wurden.

Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Akwaba Travel gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

(2) Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
(3) Akwaba Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Akwaba Travel sind. Eine Haftung besteht dennoch für die allein vermittelten Leistungen, wenn Akwaba Travel die jeweiligen Veranstalter nicht mit der Sorgalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt hat. Weiterhin wenn Akwaba Travel Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten verletzt hat und diese Verletzung für den beim Kunden eingetretenen Schaden ursächlich war.

§ 12 Visa, Einreisebestimmungen, Warnungen

(1) Für die Einhaltung etwaiger Pass-, Visa, Devisen und/oder Gesundheitsbestimmungen in den jeweiligen Reiseländern ist der Kunde selbst verantwortlich. Akwaba Travel empfiehlt, zusätzlich zur Aufklärung des Kunden über Einreisebestimmungen durch Akwaba Travel entsprechende Informationen möglichst frühzeitig bei den zuständigen Stellen (Konsulate, Botschaften etc.) einzuholen.
(2) Akwaba Travel empfiehlt den Kunden, sich vor Durchführung der Bestellung unter der Internetadresse https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes bezüglich der jeweiligen Reiseländer zu informieren.
(3) Soweit von Akwaba Travel hierzu Informationen mitgeteilt werden, kann Akwaba Travel keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen.
(4) Soweit Akwaba Travel zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt, erfolgt dies auf der Grundlage, dass der Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger ist, soweit nicht gleichzeitig mit der Buchung einer abweichende Nationalität des Kunden oder/und der Reiseteilnehmer mitgeteilt worden ist/sind.
(5) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
(6) Akwaba Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Akwaba Travel eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

§ 13 Hinweise zur Datenverarbeitung

Datenschutz wird bei Akwaba Travel groß geschrieben. Aus diesem Grund verweist Akwaba Travel auf die Datenschutzerklärung, die auf der Website hinterlegt ist.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten ist der Sitz von Akwaba Travel, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.