Liebe Interessenten, liebe Reisegäste,

derzeit bekommen wir viele Fragen, wie sich die aktuell immer noch dynamische Lage auf Ihre Reisebuchung auswirkt. Deshalb haben wir die häufigsten Fragen für Sie zusammengetragen. Sollten wir Ihre Fragen nicht ausreichend beantwortet haben, sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Akwaba Afrika-Team

Wie sind die Zahlungsbedingungen?

Wegen der Coronapandemie gibt es derzeit keine Anzahlung auf Ihre Buchung. Die Reise wird erst komplett 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Sollte die Buchung weniger als 30 Tage vor Abreise abgeschlossen werden, wird der Gesamtpreis sofort nach Versand der Buchungsbestätigung fällig.

Was passiert, wenn die Einreise in das Zielland unmöglich wird?

Sollte die Einreise in das Zielland nicht möglich sein, oder eine Pflichtquarantäne für alle Touristen nach der Einreise verhängt werden, haben Sie die Möglichkeit kostenfrei zu verschieben oder zu stornieren. Im Stornofall bekommen Sie die Zahlungen zurück – wir weisen aber gleich darauf hin, dass eine Umbuchung immer die bessere Option ist – so können unsere Partner vor Ort die Buchung in den Büchern halten und haben eine Zukunftsperspektive.

Was passiert, wenn ich wegen einer Corona-Erkrankung oder Quarantäne nicht abreisen kann?

Sollten Sie vor der Reise an Corona erkranken und können die Reise deshalb nicht antreten, ist es sinnvoll, eine Reise-Rücktrittsversicherung ohne Pandemieausschluss abgeschlossen zu haben (z.B. bei der Hanse Merkur). Sollten Sie lediglich in Verdachtsquarantäne kommen, bieten wir auch kurzfristig die Möglichkeit an, die Reise auf später zu verschieben. Hier kann es ggf. zu Saisonaufschlägen bei Verschiebung in eine teurere Saison kommen. Wir bräuchten dann lediglich eine Bestätigung des Gesundheitsamtes, dass Sie unter Quarantäne stehen. Bei Verdachtsquarantäne gibt es zudem von der Hanse Merkur eine Zusatzversicherung, die die Stornokosten erstatten, wenn Sie nicht verschieben wollen oder können.

Was passiert, wenn nach der Buchung eine Pflichtquarantäne für Reiserückkehrer an meinem Wohnort verhängt wird?

Sollte Ihr Wohnort eine Quarantäne für Rückreisende aus dem von Ihnen gebuchten Zielland verhängt werden, können Sie Ihre Reise kostenfrei auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Hier kann es ggf. zu Saisonaufschlägen bei Verschiebung in eine teurere Saison kommen.

Was passiert wenn die Flugverbindungen gestrichen werden?

Wenn Sie die Flüge über uns im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, werden wir nach alternativen Flugverbindungen suchen. Sollte keine alternative Flugverbindung möglich sein, haben Sie die Möglichkeit kostenfrei zu verschieben oder zu stornieren. Im Stornofall bekommen Sie die Zahlungen zurück – wir weisen aber gleich darauf hin, dass eine Umbuchung immer die bessere Option ist – so können unsere Partner vor Ort die Buchung in den Büchern halten und haben eine Zukunftsperspektive.

Was passiert wenn mein Heimflug gestrichen wird?

Als Reiseveranstalter sind wir für alle mit uns gebuchten Reiseleistungen verantwortlich. Auch wenn wir einen erneuten Zusammenbruch des weltweiten Flugverkehrs wie im März 2020 für unwahrscheinlich halten, sind Sie für den Fall der Fälle abgesichert. Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet Sie sicher nach Hause zu bringen, sofern die internationalen Flüge ein Teil der Pauschalreise sind.